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Unterschied Verwaltungswirt, Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachwirt

Aktualisiert am 24. September 2026 von Ömer Bekar

Verwaltungswirt, Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachwirt unterscheiden sich im Status und im Zugangsweg.

Verwaltungswirt, Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachwirt sind nicht drei Namen für denselben Beruf, und sie unterscheiden sich auch nicht allein im Niveau. Der Unterschied zwischen Verwaltungswirt und Verwaltungsfachangestellter liegt im Status: Verwaltungswirtinnen und Verwaltungswirte werden verbeamtet, Verwaltungsfachangestellte sind Tarifbeschäftigte. Der Unterschied zwischen Verwaltungswirt und Verwaltungsfachwirt liegt im Zugangsweg: Der eine Weg beginnt mit einem Vorbereitungsdienst direkt nach der Schule, der andere setzt eine abgeschlossene Ausbildung voraus und ist eine Fortbildung. Wer diese beiden Merkmale auseinanderhält, ordnet jede der Bezeichnungen richtig ein, auch die selteneren wie Diplom-Verwaltungswirt oder Verwaltungsbetriebswirt.

Der Unterschied in einem Satz: Status und Zugangsweg

Die öffentliche Verwaltung beschäftigt zwei Gruppen von Menschen nebeneinander: Beamtinnen und Beamte, deren Verhältnis zum Dienstherrn durch Beamtenrecht bestimmt wird, und Tarifbeschäftigte, deren Arbeitsverhältnis auf einem Tarifvertrag beruht. Beide Gruppen sitzen in denselben Ämtern und bearbeiten teilweise dieselben Vorgänge. Die Berufsbezeichnungen sagen deshalb weniger über die Tätigkeit aus als über den Weg, auf dem jemand dorthin gekommen ist.

Dazu kommt eine zweite Unterscheidung: die Ebene. Im Beamtenrecht heißen die Ebenen Laufbahngruppen, umgangssprachlich mittlerer und gehobener Dienst. Auf der Tarifseite gibt es keine Laufbahngruppen, sondern Entgeltgruppen, die sich an vergleichbaren Anforderungen orientieren. Legt man Status und Ebene übereinander, ergeben sich vier Felder, und in jedes gehört genau eine der gesuchten Bezeichnungen.

Einordnung der vier Verwaltungswege nach Status und Ebene Ein Raster mit zwei Spalten und zwei Zeilen. Die Spalten stehen für den Status: links Beamtenverhältnis, rechts Tarifbeschäftigung. Die Zeilen stehen für die Ebene: oben gehobener Dienst und vergleichbare Entgeltgruppen, unten mittlerer Dienst und vergleichbare Entgeltgruppen. Oben links steht Diplom-Verwaltungswirtin und Diplom-Verwaltungswirt, Zugang über ein Studium. Oben rechts steht Verwaltungsfachwirtin und Verwaltungsfachwirt, Zugang über eine Fortbildung. Unten links steht Verwaltungswirtin und Verwaltungswirt, Zugang über den Vorbereitungsdienst. Unten rechts steht Verwaltungsfachangestellte, Zugang über eine Berufsausbildung. Status und Ebene ergeben vier Felder Beamtenverhältnis Tarifbeschäftigung gehobene Ebene mittlere Ebene Diplom-Verwaltungswirt/in gehobener Dienst Zugang: Studium an einer Verwaltungshochschule Beamtin/Beamter auf Widerruf Verwaltungsfachwirt/in vergleichbare Entgeltgruppen Zugang: Fortbildung nach abgeschlossener Ausbildung Tarifbeschäftigung Verwaltungswirt/in mittlerer Dienst Zugang: Vorbereitungsdienst nach der Schule Beamtin/Beamter auf Widerruf Verwaltungsfachangestellte vergleichbare Entgeltgruppen Zugang: Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz Tarifbeschäftigung

Das Raster erklärt auch, warum die Frage „Verwaltungswirt oder Verwaltungsfachangestellte?“ so oft gestellt wird: Beide Wege führen auf dieselbe Ebene, nur eben einmal über das Beamtenrecht und einmal über den Tarifvertrag.

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Verwaltungsfachangestellte: der Ausbildungsberuf im Tarifverhältnis

Verwaltungsfachangestellte durchlaufen eine duale Berufsausbildung. Der Beruf ist nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannt; die Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten und zur Verwaltungsfachangestellten aus dem Jahr 1999. Das Bundesverwaltungsamt gibt für die Fachrichtung Bundesverwaltung an, dass die Ausbildung drei Jahre dauert und bei überdurchschnittlichen Leistungen auf Antrag auf zweieinhalb Jahre verkürzt werden kann. Sie findet im Tarifbeschäftigungsverhältnis statt, nicht im Beamtenverhältnis.

Die Verordnung gliedert den Beruf in Fachrichtungen; das Bundesverwaltungsamt bildet etwa in der Fachrichtung Bundesverwaltung aus, Kommunen und Länder in den für sie einschlägigen Fachrichtungen. Welche Fachrichtung gemeint ist, steht in der Ausschreibung, und sie bestimmt mit, welche Rechtsgebiete im Berufsschulunterricht und in der Prüfung schwerpunktmäßig vorkommen.

Wer diesen Weg geht, ist also von Anfang an Beschäftigte oder Beschäftigter im öffentlichen Dienst und bleibt es nach der Ausbildung. Eine Verbeamtung ist damit nicht ausgeschlossen, aber sie ist ein eigener Schritt, über den die Behörde gesondert entscheidet, und sie ergibt sich nicht automatisch aus dem Abschluss.

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Häufig wird der Beruf mit der Kauffrau oder dem Kaufmann für Büromanagement verwechselt. Der Unterschied liegt im Inhalt: Die Ausbildung zur oder zum Verwaltungsfachangestellten ist auf Verwaltungsrecht und Verwaltungshandeln zugeschnitten, die kaufmännische Ausbildung auf Büroorganisation und kaufmännische Abläufe, die es in Unternehmen genauso gibt. Beide sind anerkannte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz und dauern regulär drei Jahre; sie folgen nur unterschiedlichen Ausbildungsordnungen. Erschwerend kommt hinzu, dass Kommunen und Behörden auch Kaufleute für Büromanagement ausbilden und beschäftigen. Die Wahl steht also nicht zwischen „Verwaltung“ und „Wirtschaft“, sondern zwischen zwei Ausbildungsordnungen, von denen die eine auf Verwaltungshandeln und die andere auf Büroprozesse zugeschnitten ist. Mehr zum Ablauf steht auf der Seite zur Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten.

Verwaltungswirt: der Vorbereitungsdienst im mittleren Dienst

Verwaltungswirtin und Verwaltungswirt sind keine Ausbildungsberufe im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, sondern die Bezeichnung, die am Ende eines beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienstes steht. Die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg beschreiben den dortigen Weg so: Eingestellt wird als Beamtin oder Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, die Ausbildung dauert insgesamt zwei Jahre und beginnt jeweils am 1. September, vorausgesetzt wird ein Realschulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation. Am Ende steht eine Staatsprüfung, mit deren Bestehen die Bezeichnung Verwaltungswirtin beziehungsweise Verwaltungswirt erworben wird.

Diese Angaben gelten für Baden-Württemberg. Dauer, Zugangsvoraussetzungen und Prüfungsform regelt jedes Land für seinen eigenen Bereich, beim Bund kommen eigene Verordnungen dazu. Eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es deshalb nicht, und Angaben ohne Landesbezug sollten Sie nicht ungeprüft übernehmen.

Auch der Bund bildet in diesem Bereich aus. Für die Bundeswehrverwaltung besteht dafür eine eigene Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung. Wer „Verwaltungswirt Bundeswehr“ sucht, sucht diesen Weg und nicht eine Soldatenlaufbahn.

Zu den Aufgaben: Sachbearbeitung im mittleren Dienst heißt im Alltag meist, einen Antrag auf Vollständigkeit zu prüfen, den Sachverhalt anhand der einschlägigen Vorschrift zu beurteilen, den Bescheid zu entwerfen und die Entscheidung in der Akte nachvollziehbar zu dokumentieren. Dazu kommen Auskünfte am Schalter und am Telefon, die Überwachung von Fristen und die Abstimmung mit anderen Ämtern. Welche Rechtsgebiete das sind, entscheidet der Einsatzbereich: Im Ordnungsamt sind es andere als im Sozialamt oder in der Zulassungsstelle. Die Bezeichnung Verwaltungswirtin oder Verwaltungswirt sagt darüber nichts aus; maßgeblich sind Ausschreibung und Stellenbeschreibung. Wie das vorgeschaltete Auswahlverfahren abläuft, steht auf der Seite zum Einstellungstest für Verwaltungswirte.

Diplom-Verwaltungswirt und Verwaltungsbetriebswirt: der gehobene Dienst

Der gehobene nichttechnische Verwaltungsdienst wird in der Regel über einen Vorbereitungsdienst in Form eines dualen Studiums an einer Verwaltungshochschule erreicht, meist ebenfalls im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung führt dafür den Studiengang Allgemeine Innere Verwaltung und Verwaltungsmanagement mit dem Abschluss Diplom (FH).

Ob der Abschluss in Ihrem Land Diplom-Verwaltungswirtin beziehungsweise Diplom-Verwaltungswirt (FH) heißt oder ein Bachelorgrad vergeben wird, hängt von der Hochschule des jeweiligen Landes ab. Die Einstellungsbehörde nennt die Bezeichnung in der Ausschreibung, und diese Angabe ist die verbindliche.

Der Verwaltungsbetriebswirt und der Diplom-Verwaltungsbetriebswirt sind davon zu trennen: Diese Bezeichnungen stammen aus betriebswirtschaftlich ausgerichteten Studien- und Lehrgängen, etwa an Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, und sind keine Laufbahnbezeichnung des gehobenen Dienstes. Sie sagen also nichts darüber aus, ob jemand verbeamtet ist. Zum Auswahlverfahren für den gehobenen Dienst gibt es eine eigene Seite zum Eignungstest für Diplomverwaltungswirte.

Verwaltungsfachwirt: die Fortbildung für Beschäftigte

Die Bezeichnung Verwaltungsfachwirtin oder Verwaltungsfachwirt steht am Ende einer beruflichen Fortbildung, nicht am Ende einer Erstausbildung. Das Studieninstitut des Landes Niedersachsen führt den dortigen Verwaltungslehrgang II ausdrücklich als berufliche Fortbildungsmaßnahme nach Paragraf 54 des Berufsbildungsgesetzes und nennt als Zugang eine abgeschlossene Ausbildung zur oder zum Verwaltungsfachangestellten oder die bestandene erste Verwaltungsprüfung. Mit dem Bestehen wird die Bezeichnung Verwaltungsfachwirtin beziehungsweise Verwaltungsfachwirt geführt.

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Damit hängt auch die zweite häufige Verwechslung zusammen, die mit den Fachwirten der Industrie- und Handelskammern. Den Titel „Fachwirtin“ oder „Fachwirt“ gibt es in vielen Branchen, und dort werden die Prüfungen in der Regel vor der zuständigen Kammer abgelegt. Die Verwaltungsfachwirtin ist davon getrennt: Zuständig sind die Studieninstitute und Verwaltungsschulen, und die Regelungen stehen im Landesrecht. Eine Suche nach „Fachwirt öffentlicher Dienst“ oder „Fachwirt Verwaltung“ führt deshalb in aller Regel auf den Lehrgang II und nicht auf ein Kammerangebot.

Derselbe Lehrgang trägt je nach Land und Studieninstitut verschiedene Namen: Angestelltenlehrgang II, Beschäftigtenlehrgang II oder Verwaltungslehrgang II. Gemeint ist jeweils dieselbe Stufe. Wer nach „Qualifizierung“, „Fortbildung“, „Weiterbildung“ oder „Fernstudium Verwaltungsfachwirt“ sucht, sucht in aller Regel nach genau diesem Lehrgang.

Die Aufgaben unterscheiden sich von denen der Verwaltungsfachangestellten weniger im Gegenstand als in der Tiefe: Es geht häufiger um Fälle mit Ermessensspielraum, um die Vorbereitung von Entscheidungen für die Amtsleitung, um Haushalts- und Organisationsfragen und um die fachliche Anleitung von Beschäftigten. In vielen Häusern ist der Lehrgang II die Voraussetzung dafür, überhaupt auf entsprechend bewertete Stellen versetzt zu werden.

Zur Form: Der Lehrgang wird je nach Studieninstitut in Vollzeit oder berufsbegleitend angeboten. Das Studieninstitut des Landes Niedersachsen weist für seinen Verwaltungslehrgang II rund elf Monate Unterricht aus, aufgeteilt in 380 Stunden Grundlagen und 750 Stunden Abschlussphase; andere Institute schneiden den Umfang anders zu. Angebote privater Anbieter können auf die Prüfung vorbereiten, ersetzen sie aber nicht: Die Fortbildungsprüfung nimmt die Stelle ab, die das Landesrecht dafür bestimmt.

Daraus folgt der wichtigste praktische Punkt: Der Weg zur Verwaltungsfachwirtin ist kein Einstieg von außen. Er setzt voraus, dass Sie bereits im öffentlichen Dienst angekommen sind. Wer noch in der Schule ist und „Ausbildung Verwaltungsfachwirt“ sucht, sucht der Sache nach den Ausbildungsberuf oder den Vorbereitungsdienst. Das Auswahlverfahren für den Lehrgang ist auf der Seite zum Einstellungstest für Verwaltungsfachwirte beschrieben.

Die vier Wege nebeneinander

Weg Status Ebene Zugang Abschlussbezeichnung
Verwaltungsfachangestellte Tarifbeschäftigung vergleichbar mittlere Ebene Schulabschluss, dann duale Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r
Verwaltungswirt/in Beamtenverhältnis auf Widerruf mittlerer Dienst Schulabschluss, dann Vorbereitungsdienst Verwaltungswirt/in nach Staatsprüfung
Diplom-Verwaltungswirt/in Beamtenverhältnis auf Widerruf gehobener Dienst Hochschulzugangsberechtigung, dann Studium Diplom (FH) oder Bachelorgrad, je nach Land
Verwaltungsfachwirt/in Tarifbeschäftigung vergleichbar gehobene Ebene abgeschlossene Ausbildung oder Verwaltungsprüfung I, dann Lehrgang II Verwaltungsfachwirt/in nach Fortbildungsprüfung

Welcher Weg zu Ihrer Ausgangslage passt

Die Einordnung hängt an drei Punkten: ob Sie schon im öffentlichen Dienst arbeiten, welchen Schulabschluss Sie mitbringen und ob Sie verbeamtet werden möchten. Der folgende Wegweiser beantwortet keine Eignungsfrage, er ordnet nur zu. Er rechnet vollständig in Ihrem Browser; es werden keine Angaben übertragen und keine Daten gespeichert.

1. Arbeiten Sie bereits im öffentlichen Dienst?

2. Welchen Schulabschluss haben Sie?


3. Möchten Sie verbeamtet werden?

Besoldung oder Entgelt: woran das Gehalt hängt

Eine einzelne Zahl gibt es hier nicht, und wer eine nennt, verkürzt. Der Grund ist derselbe Statusunterschied wie oben: Beamtinnen und Beamte erhalten Besoldung, geregelt in den Besoldungsgesetzen des Bundes und der Länder. Tarifbeschäftigte erhalten ein Entgelt nach dem Tarifvertrag, der für ihren Arbeitgeber gilt, bei Kommunen und Bund in der Regel der TVöD, bei den Ländern der TV-L.

Die Höhe richtet sich in beiden Systemen nicht nach der Berufsbezeichnung, sondern nach dem übertragenen Amt beziehungsweise nach der Eingruppierung der Tätigkeit, und zusätzlich nach der Erfahrungs- oder Dienstzeit. Deshalb kann eine Verwaltungsfachwirtin je nach Aufgabe unterschiedlich eingruppiert sein. Die jeweils geltenden Tabellen veröffentlichen der Bund, die Länder und die Tarifvertragsparteien.

Während der Qualifizierung gilt dieselbe Trennung. Wer im Vorbereitungsdienst oder im Studium für den gehobenen Dienst steht, ist Beamtin oder Beamter auf Widerruf und erhält Anwärterbezüge nach dem Besoldungsrecht des jeweiligen Dienstherrn. Wer die Ausbildung zur oder zum Verwaltungsfachangestellten absolviert, ist Auszubildende oder Auszubildender und erhält ein Ausbildungsentgelt nach dem für den Arbeitgeber geltenden Ausbildungstarifvertrag: bei Bund und Kommunen nach dem TVAöD, bei den Ländern nach dem TVA-L BBiG, in Hessen nach dem TVA-H BBiG. Beide Beträge werden regelmäßig neu festgesetzt, weshalb hier keine Zahl steht: Maßgeblich ist die zum Einstellungstermin geltende Tabelle.

Warum die Angaben je nach Bundesland abweichen

Das Beamtenrecht der Länder und die Laufbahnverordnungen sind Landesrecht. Abweichen können deshalb: die Dauer des Vorbereitungsdienstes, der verlangte Schulabschluss, die Bezeichnung der Prüfung, der Name des Lehrgangs II und die Frage, ob ein Land für den gehobenen Dienst ein Diplom oder einen Bachelorgrad vergibt.

Praktisch heißt das: Eine Angabe, die Sie zu einem dieser Punkte finden, ist erst dann Ihre Angabe, wenn Sie sie für Ihr Land und Ihren künftigen Arbeitgeber gegengeprüft haben. Drei Stellen geben verlässlich Auskunft: die ausschreibende Behörde, das für sie zuständige Studieninstitut und die Laufbahnverordnung des jeweiligen Dienstherrn.

  • Die Ausschreibung der Einstellungsbehörde ist die verbindliche Quelle, nicht eine allgemeine Übersicht.
  • Bei Landesbehörden gilt Landesrecht, bei Kommunen das Recht des jeweiligen Landes, beim Bund das Bundesrecht.
  • Für den Lehrgang II ist das Studieninstitut zuständig, dem Ihr Arbeitgeber angeschlossen ist.

Verwaltungswirt auf Englisch und die üblichen Abkürzungen

Für diese Bezeichnungen gibt es keine amtliche englische Entsprechung, weil es die dahinterstehenden Laufbahnen und Lehrgänge so nur in Deutschland gibt. Eine wörtliche Übersetzung im Lebenslauf führt daher eher in die Irre. Tragfähiger ist es, den Sachverhalt zu beschreiben: die Art der Qualifikation, die Ebene und den Status, etwa als Verwaltungsqualifikation im öffentlichen Dienst mit Angabe der Prüfung. Die Originalbezeichnung sollte in Klammern daneben stehen bleiben, damit die Angabe überprüfbar ist.

Bei den Abkürzungen begegnen Ihnen vor allem Dipl.-Verw.-Wirtin (FH) bzw. Dipl.-Verw.-Wirt (FH) für Diplom-Verwaltungswirtin oder Diplom-Verwaltungswirt, sowie VFA für Verwaltungsfachangestellte. Für Verwaltungsfachwirtinnen und Verwaltungsfachwirte ist eine einheitliche Kurzform nicht gebräuchlich; im Schriftverkehr wird meist der Lehrgang genannt.

Wechsel zwischen den Wegen: Aufstieg und Quereinstieg

Die vier Felder sind keine Sackgassen. Der häufigste Wechsel führt von der Ausbildung zur oder zum Verwaltungsfachangestellten über den Lehrgang II zur Verwaltungsfachwirtin, also innerhalb der Tarifseite eine Ebene nach oben. Innerhalb des Beamtenrechts gibt es den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst, dessen Voraussetzungen die Laufbahnverordnung des jeweiligen Dienstherrn regelt.

Der Wechsel über die Statusgrenze hinweg, also die Verbeamtung von Tarifbeschäftigten, ist ebenfalls möglich, aber weder ein Automatismus noch ein Anspruch: Sie hängt an einer freien Planstelle, an den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und an der Entscheidung des Dienstherrn. Wer diesen Weg anstrebt, sollte ihn früh mit der Personalstelle besprechen und nicht darauf bauen, dass er sich später von selbst ergibt.

Von beidem zu unterscheiden ist die Umschulung. Sie holt eine Erstausbildung nach und führt deshalb zur oder zum Verwaltungsfachangestellten, nicht zur Verwaltungsfachwirtin. Wer „Umschulung Verwaltungswirt“ sucht, meint der Sache nach fast immer diesen Weg, denn der beamtenrechtliche Vorbereitungsdienst wird nicht als Umschulung vergeben, sondern über das reguläre Einstellungsverfahren besetzt.

Für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger aus anderen Berufen bieten mehrere Länder den Lehrgang II auch ohne vorherige Verwaltungsausbildung an, wenn eine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Ob und unter welchen Bedingungen das bei Ihrem Arbeitgeber gilt, erfahren Sie beim zuständigen Studieninstitut. Wie Sie sich auf das vorgeschaltete Auswahlverfahren vorbereiten, zeigt die Seite zum Einstellungstest für Verwaltungsfachangestellte.